Vor Ausgabe des Versicherungsbestätigungsformulars bzw. der Versicherungsbestätigungsnummer, müssen nachstehende Vereinbarungen getroffen werden.
Bitte bestätigen Sie am Ende dieser Information, dass Sie die Vereinbarungen gelesen haben und drucken Sie sich diese Informationen gegebenenfalls aus.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Der vorläufige Versicherungsschutz gilt ab dem vereinbarten Zeitpunkt ausschließlich für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. In der Kasko- und Kraftfahrzeugunfallversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies im Wege der Antragsaufnahme gesondert und ausdrücklich zugesagt haben. Gleiches gilt, wenn Sie in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eine höhere oder erweiterte Deckung wünschen.
Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf den der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrages, den wir zusammen mit dem Beitrag für den endgültigen Versicherungsschutz erheben. Wenn wir Ihnen keinen Versicherungsschein über den endgültigen Versicherungsschutz ausfertigen können, weil Sie uns nicht den hierfür nötigen Antrag einreichen, erfolgt die Beitragsberechnung gemäß dem hierfür maßgeblichen Tarif anteilig nach der Zeit des Versicherungsschutzes.
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz geht rückwirkend verloren, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes / Widerruf
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Bonitätsprüfung vor Erteilung der Versicherungsbestätigung
Ich willige ein, dass der Versicherer vor Erteilung der Bestätigung über den vorläufigen Versicherungsschutz Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten selbst oder von einer Auskunftsdatei einholt und nutzt. Ebenso willige ich ein, dass zur Einschätzung des Risikos von künftigen Zahlungsausfällen eine Auskunftei eine Prognose zur Einschätzung meiner zukünftigen Zahlungsfähigkeit erstellt. Dazu wird auf der Grundlage bewährter mathematisch-statistischer Analyseverfahren sowie unter Verwendung von Anschriftendaten und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten über vergleichbare Verbrauchergruppen ein einzelner Scorewert gebildet, welcher dem Versicherer eine Einschätzung hinsichtlich meiner zukünftigen Zahlungsfähigkeit ermöglicht. Damit Verwechslungen hinsichtlich meiner Person vermieden werden, ist es erforderlich, meinen Namen, die Anschrift und ggf. das Geburtsdatum an die Auskunftei weiter zu geben. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Außerdem ist der Versicherer verpflichtet, mir Auskunft zu geben über die zu meiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie zum Zweck der Speicherung.
Gültigkeitsdauer der Versicherungsbestätigung
Diese Versicherungsbestätigung verliert ihre Gültigkeit 6 Monate nach Generierung/Ausstellung.