Unser HDIS-Verkehrs-Rechtsschutz bietet Ihnen folgende Leistungen:
Guter Rat muss nicht teuer sein
Zwei Konzepte zur Auswahl:
1. Wenn nur der Fahrer versichert werden soll:
Verkehrs-Rechtsschutz für Krafträder mit amtlichem Zulassungskennzeichen (§ 21 B ARB 2011)
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz als Eigentümer oder Halter jedes gleichartigen bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf
ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-
Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt
sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge.
Als gleichartig gelten jeweils Krafträder, Personenkraft- und Kombiwagen, Lastkraft- und sonstige Nutzfahrzeuge, Omnibusse sowie Anhänger.
2.Wenn neben dem Fahrer auch die Familie mit abgesichert werden soll (Ausnahme Selbständige):
Komfort-Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 D ARB 2011)
Wir bieten Ihnen und Ihrem Lebenspartner Versicherungsschutz als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der
Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihnen als
Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers. Voraussetzung ist, dass
der Versicherungsnehmer und sein mitversicherter Lebenspartner keine gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
Tätigkeiten mit einem Gesamtumsatz von zusammen mehr als 17 500 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.
Der in dem Versicherungsschutz enthaltene Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit selbstständigen
Tätigkeiten entfällt ab dem Zeitpunkt, an dem der Gesamtumsatz des Versicherungsnehmers und aller mitversicherten Personen zusammen im
laufenden Jahr 17 500 EUR übersteigt.
Mitversichert sind
- Ihre minderjährigen Kinder,
- Ihre unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem
Zeitpunkt, an dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder
eine auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit aufnehmen,
- alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer
auf den Versicherungsnehmer, seinen mitversicherten Lebenspartner oder die mitversicherten Kinder zugelassenen oder auf ihren Namen mit
einem Versicherungskennzeichen versehenen oder von diesem Personenkreis als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch
gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, geht in der Hektik des Straßenverkehrs mitunter sehr schnell - vor allem, wenn man auf 2
Rädern unterwegs ist. Ob durch eigenes Verschulden oder Unaufmerksamkeit anderer: Wenn's kracht, ist guter Rat oft teuer. Wenn sich
ein Rechtsstreit anbahnt oder es zum Prozess kommt, sorgen wir dafür, dass Sie für Ihr gutes Recht kämpfen können – ohne sich
Gedanken um anfallende Kosten machen zu müssen.
Dabei steht Ihnen unser Partner D.A.S. zur Seite – der Rechtsspezialist der ERGO. Hier sind Sie in den besten Händen: Denn die D.A.S.
ist die Nr.1 in Sachen Rechtsschutz in Europa.
| Unsere Leistungen |
|
Ihre Vorteile |
| Schadenersatz-Rechtsschutz |
|
Für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche, wie zum Beispiel Reparaturkosten oder
Schmerzensgeld. |
| Kfz-Vertrags- und
Sachen-Rechtsschutz* |
|
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, zum Beispiel aus Kauf-, Werk-,
Reparaturverträgen. |
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten |
|
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel in Kfz-Steuerfragen. |
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* |
|
Für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, zum Beispiel nach
dem Entzug der Fahrerlaubnis. |
| Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz |
|
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit und/oder eines fahrlässig begangenen
Straftatbestandes im Verkehrsbereich, zum Beispiel fahrlässige Verkehrsgefährdung nach einem Unfall. |
| Mediations-Rechtsschutz |
|
Außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe eines von uns vermittelten Mediators in einem Streit mit der
Werkstatt um einen mangelhaften Gebrauchtwagen. |
| Erweiterte Telefonberatung |
|
Mit einem Anruf erhalten Sie eine umfassende Beratung durch einen von uns vermittelten Anwalt. Sie
können von Anfang an das richtige Vorgehen mit kompetenten Juristen telefonisch abstimmen. Gerade
dann, wenn Sie sich über Ihre rechtliche Situation vorsorglich informieren möchten. |
*3 Monate Wartezeit
Der HDIS-Verkehrsrechtsschutz kann jederzeit auf kombinierte Produktlösungen für den Privat-, Berufs- Verkehrs- und Immobilienbereich
für Sie und Ihre Familie, d.h. in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder erweitert werden. Wir gehen mit Ihnen gern
weiter ins Detail. HDIS ist in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Wir
freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.