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Ob Sie rechtlichen Rat im Alltag benötigen oder wenn es hart auf hart kommt – nach einem Unfall, bei einem Streit mit der Kfz-Werkstatt durch einen fachkundigen Anwalt vertreten werden möchten: Mit unserer Rechtsschutz­versicherung sind Sie stets gut beraten.
Wer soll über den Verkehrs-Rechtsschutz abgesichert werden?
Zwei Konzepte zur Auswahl:

1) Verkehrs-Rechtsschutz für Krafträder mit amtlichem Zulassungskennzeichen (§ 21 B ARB 2011)


2) Komfort-Verkehrs-Rechtsschutz (§21 D ARB 2011)

Weitere Informationen zu den beiden Konzepten finden Sie unten.


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Unser HDIS-Verkehrs-Rechtsschutz bietet Ihnen folgende Leistungen:

Guter Rat muss nicht teuer sein


Zwei Konzepte zur Auswahl:

1. Wenn nur der Fahrer versichert werden soll: Verkehrs-Rechtsschutz für Krafträder mit amtlichem Zulassungskennzeichen (§ 21 B ARB 2011)

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz als Eigentümer oder Halter jedes gleichartigen bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer- Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge.
Als gleichartig gelten jeweils Krafträder, Personenkraft- und Kombiwagen, Lastkraft- und sonstige Nutzfahrzeuge, Omnibusse sowie Anhänger.


2.Wenn neben dem Fahrer auch die Familie mit abgesichert werden soll (Ausnahme Selbständige): Komfort-Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 D ARB 2011)

Wir bieten Ihnen und Ihrem Lebenspartner Versicherungsschutz als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer und sein mitversicherter Lebenspartner keine gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeiten mit einem Gesamtumsatz von zusammen mehr als 17 500 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.
Der in dem Versicherungsschutz enthaltene Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit selbstständigen Tätigkeiten entfällt ab dem Zeitpunkt, an dem der Gesamtumsatz des Versicherungsnehmers und aller mitversicherten Personen zusammen im laufenden Jahr 17 500 EUR übersteigt.

Mitversichert sind

  • Ihre minderjährigen Kinder,
  • Ihre unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit aufnehmen,
  • alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer, seinen mitversicherten Lebenspartner oder die mitversicherten Kinder zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder von diesem Personenkreis als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.

In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, geht in der Hektik des Straßenverkehrs mitunter sehr schnell - vor allem, wenn man auf 2 Rädern unterwegs ist. Ob durch eigenes Verschulden oder Unaufmerksamkeit anderer: Wenn's kracht, ist guter Rat oft teuer. Wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt oder es zum Prozess kommt, sorgen wir dafür, dass Sie für Ihr gutes Recht kämpfen können – ohne sich Gedanken um anfallende Kosten machen zu müssen.

Dabei steht Ihnen unser Partner D.A.S. zur Seite – der Rechtsspezialist der ERGO. Hier sind Sie in den besten Händen: Denn die D.A.S. ist die Nr.1 in Sachen Rechtsschutz in Europa.

Unsere Leistungen   Ihre Vorteile
Schadenersatz-Rechtsschutz   Für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche, wie zum Beispiel Reparaturkosten oder Schmerzensgeld.
Kfz-Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz*   Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, zum Beispiel aus Kauf-, Werk-, Reparaturverträgen.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten   Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel in Kfz-Steuerfragen.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*   Für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, zum Beispiel nach dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz   Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit und/oder eines fahrlässig begangenen Straftatbestandes im Verkehrsbereich, zum Beispiel fahrlässige Verkehrsgefährdung nach einem Unfall.
Mediations-Rechtsschutz   Außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe eines von uns vermittelten Mediators in einem Streit mit der Werkstatt um einen mangelhaften Gebrauchtwagen.
Erweiterte Telefonberatung   Mit einem Anruf erhalten Sie eine umfassende Beratung durch einen von uns vermittelten Anwalt. Sie können von Anfang an das richtige Vorgehen mit kompetenten Juristen telefonisch abstimmen. Gerade dann, wenn Sie sich über Ihre rechtliche Situation vorsorglich informieren möchten.

*3 Monate Wartezeit

Der HDIS-Verkehrsrechtsschutz kann jederzeit auf kombinierte Produktlösungen für den Privat-, Berufs- Verkehrs- und Immobilienbereich für Sie und Ihre Familie, d.h. in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder erweitert werden. Wir gehen mit Ihnen gern weiter ins Detail. HDIS ist in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.