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Elektronische Versicherungs­bestätigung – Vereinbarungen

Vorläufiger Versicherungsschutz

Der vorläufige Versicherungsschutz gilt ab dem vereinbarten Zeitpunkt ausschließlich für die Kraftfahrzeughaftpflicht­versicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. In der Kasko- und Kraftfahrzeugunfall­versicherung hast Du vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies im Wege der Antragsaufnahme gesondert und ausdrücklich zugesagt haben. Gleiches gilt, wenn Du in der Kraftfahrzeughaftpflicht­versicherung eine höhere oder erweiterte Deckung wünscht.

Beitrag für den vorläufigen Versicherungsschutz

Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf den der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrages, den wir zusammen mit dem Beitrag für den endgültigen Versicherungsschutz erheben. Wenn wir Dir keinen Versicherungsschein über den endgültigen Versicherungsschutz ausfertigen können, weil Du uns nicht den hierfür nötigen Antrag einreichst, erfolgt die Beitragsberechnung gemäß dem hierfür maßgeblichen Tarif anteilig nach der Zeit des Versicherungsschutzes.

Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes

Der vorläufige Versicherungsschutz geht rückwirkend verloren, wenn wir Deinen Antrag unverändert angenommen haben und Du den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt hast. Du hast dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Du die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten hast.

Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes / Widerruf

Du und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Dir wirksam. Widerrufst Du den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungs­vertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Deiner Widerrufserklärung bei uns.

Bonitätsprüfung vor Erteilung der Versicherungsbestätigung

Ich willige ein, dass der Versicherer vor Erteilung der Bestätigung über den vorläufigen Versicherungsschutz Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten selbst oder von einer Auskunftsdatei einholt und nutzt. Ebenso willige ich ein, dass zum gleichen Zweck vom Versicherer eine auf der Grundlage mathematisch statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit genutzt wird. Gleiches gilt für eine von einer Auskunftei eingeholte Einschätzung. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Außerdem ist der Versicherer verpflichtet, mir Auskunft zu geben über die zu meiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie zum Zweck der Speicherung.

Gültigkeitsdauer der Versicherungsbestätigung

Diese Versicherungsbestätigung verliert ihre Gültigkeit 6 Monate nach Generierung/Ausstellung.